Versicherung
Jeder Kleingärtner, dessen Garten mit einer Laube ausgestattet ist, muss diese laut der gültigen Satzung ausreichend gegen Feuer- und Einbruch-Diebstahlschäden versichern. Hier besteht die Möglichkeit einer Kollektivversicherung über den Verein. Selbstverständlich kann jeder Kleingärtner auch bei einer selbstgewählten Gesellschaft die Versicherung abschließen.
Der Verein bietet weiterhin eine Unfallversicherung an.
Hier informieren wir Sie über die einzelnen Versicherungen im Detail.
FED (Feuer-Einbruch-Diebstahl)-Versicherung
Diese Pflichtversicherung kann über den Verein als Kolektivversicherung bei der "Basler Versicherung" abgeschlossen werden. Diese Versicherungsgesellschaft bietet speziell für Kleingärtner kostengünstige Versicherungen an.
Versichert ist sowohl die Laube mit 10.000,00 Euro als auch der Laubeninhalt mit 2.000,00 Euro bei einer Jahresprämie von 35,00 Euro. Höherversicherungen sind jeweils zum Jahresanfang möglich; der hierfür erforderliche formlose Antrag ist bis Ende September des Vorjahres beim Vorstand zu stellen.
Prämien ab 01.01.2022 in Euro:
KVD Kleingarten-Versicherungsdienst GmbH (hier klicken)
* Grundversicherung
** Höchstgrenze für Gebäude- und Inhaltsversicherung
ab 4000 Euro Inhaltsversicherung ist auch der Inhalt eines Gerätehauses versichert!
Die Unfallversicherung ist ein Angebot der Basler Versicherungen speziell für Kleingärtner.
Sie bezieht sich auf Unfälle, die den Mitgliedern und deren mitversicherten Familienangehörigen aus der kleingärtnerischen Tätigkeit oder aus einer Betätigung für den Verein entstehen.
Versicherungssummen:
10.000,00 EUR für den Todesfall
40.000,00 EUR für den Invaliditätsfall mit 225 % Progression
90.000,00 EUR für den Voll-Invaliditätsfall
15,00 EUR Krankenhaustagegeld zzgl. Genesungsgeld
2,50 EUR Tagegeld bei vorübergehender über 25 % liegender Arbeitsunfähigkeit,
auch bei nicht erwerbstätigen Personen (Rentner, Hausfrauen), sofern
Arbeitsunfähigkeit aufgrund der unfallbedingten Verletzungen bestehen würde
(vom 1.-90. Tag, ab dem 1. Tag der ärztlichen Behandlung). Für den Zeitraum
der Zahlung von Krankenhaustagegeld entfällt die Zahlung des Tagegeldes.
Bis zu 1.000,00 EUR werden Bergungskosten, die im Zusammenhang mit dem
Unfall auftreten, ersetzt.
Kinder erhalten kein Krankenhaustagegeld und Tagegeld.
Führt bei versicherten Kindern ein Unfall innerhalb eines Jahres vom Unfalltage
an gerechnet zum Tode, werden die nachweislich aufgewendeten Bestattungskosten
einschließlich Grabstein bis zur Höhe von 10.000,00 EUR ersetzt. Nicht
ersetzt werden Kosten, die für Trauerkleidung entstehen. Hatte das versicherte
Kind am Unfalltage das 14. Lebensjahr vollendet, wird anstelle von Bestattungskosten
eine Kapitalentschädigung geleistet.
Beitrag:
Der Jahresbeitrag beträgt pro Mitglied 10,00 Euro (einschließlich Versicherungsteuer)