Kleingärtnerverein Emschertal e.V.
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Ablesung der Wasseruhren und Wintervorbereitungen

Ab dem Wochenende 22.11.2025 erfolgt die Ablesung der Wasseruhren. Aus diesem Grunde bitten wir um freien Zugang zu den Wasserschächten. Ebenso sollten die Gartentore unverschlossen sein.
Vielen Dank.

Achtung: Wie auf der Jahreshauptversammlung mitgeteilt, haben wir uns dazu entschlossen, die Hauptwasserleitung nicht abzusperren. Jeder Pächter ist für seinen Garten verantwortlich.
Anleitung: Hahn vor der Wasseruhr schließen, Entlüftungsrädchen öffnen, um das Restwasser in den Leitungen zur und in der Laube zu entleeren. Hahn hinter der Wasseruhr sollte geöffnet bleiben.

Euer Vorstand



Einladung zum Nikolaustreffen am 06.12.2025

Werte Gartenfreunde,
hiermit laden wir unsere Mitglieder und & deren Kinder/Enkel recht herzlich zu unserem diesjährigen "Nikolaustreffen"
am 06.12.2025 um 15:00 - 19:00 h
ein. Die Veranstaltung findet im Zelt an der Vereinslaube statt. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Denkt an eure Wertchips.

Der Nikolaus hat für alle angemeldeten Gartenkinder eine kleine Überraschung eingepackt. Wollen eure Kinder noch andere/quot;gartenfremde" Kinder mitbringen, werden für diese Kinder je 5,- € für die Überraschung fällig. Da im letzten Jahr leider viele Eltern mit Ihren Kindern nach Erhalt der Tüte direkt gegangen sind, werden wir in diesem Jahr die Tüten erst verteilen, wenn der Nikolaus mit allen Kindern gesprochen hat.
Für die Veranstaltung ist eine Voranmeldung zwingend erforderlich! Verbindlich anmelden könnt ihr euch ab sofort per E-Mail oder Einwurf in der Vereinslaube 82.
Anmeldeschluss ist der 28.11.2025
. Die Anmeldungen sind verbindlich. Bei Nichterscheinen sind wir leider gezwungen die Kosten der Nikolaustüte auf die kommende Gartenrechnung zu setzen.
Verspätete Anmeldungen können aus Planungsgründen für die Überraschung nicht berücksichtigt werden, Eltern müssen für diese Kinder dann selbst eine NikolaustÜte füllen und mitbringen!
Wer noch Pflichtsunden ableiten möchte, kann sich gerne melden. Es werden 4 Helfer benötigt.
Wir freuen uns auf zahlreiche Anmeldungen und eine schöne Veranstaltung mit euch.

Mit Kleingärtnergruß "Gut Grün"
Euer Vorstand



Unerlaubte Überlassung einer Parzelle an Dritte


Werte Gartenfreund,
aus gegebenem Anlass weist der Vorstand darauf hin, dass es allen Pächtern untersagt ist, die eigene Parzelle an Dritte weiterzugeben. Aus § 14 Punkt 1 und insbesondere aus § 15 Punkt 1 der Vereinssatzung geht hervor, dass ihr mit dem Pachtverhältnis das Recht und die Pflicht zur kleingärtnerischen Nutzung des euch zugewiesenen Gartens erworben habt und nicht berechtigt seid, den euch zugewiesenen Garten ganz oder teilweise einem anderen zu überlassen.

Solltet ihr euch also aus gesundheitlichen oder zeitlichen Gründen nicht in der Lage sehen einen Kleingarten zu bewirtschaften oder zu pflegen, meldet euch beim Vorstand bzw. kündigt den Pachtvertrag. Gerne können Nachpächter vorgeschlagen werden.

Wer seine Parzelle wissentlich Dritten überlässt, wird vom Verein nach § 9 Punkt 1 (Bundeskleingartengesetz) gekündigt! Die Menschen, die sich zwischenzeitlich in der Parzelle aufgehalten haben, werden weder diesen noch einen anderen Kleingarten zur kleingärtnerischen Nutzung in unserer Anlage erhalten. Eventuelle Investitionen / Anschaffungen werden nicht erstattet oder ersetzt! Das könnt ihr dann untereinander klären.

Mit Kleingärtnergruß
Gut Grün
Euer Vorstand




Termin der externen Begehung durch den Stadtverband und Gelsendiesnte


Werte Gartenfreund,
in regelmäßigen Abständen findet in der Anlage eine bauliche Begehung durch den Stadtverband mit Gelsendienste statt. In diesem Jahr ist es wieder so weit.
Der Begehungstermin findet statt am (Stand 24.07.25):

  • Parzellen 001-060: 02.09.2025 ab 14:00 Uhr

  • Parzellen 061-137: 04.09.2025 ab 14:00 Uhr


Wir bitten alle Pächter die Tore geöffnet zu lassen. Ist eine Parzelle nicht zugänglich, muss durch den Vorstand eine Nachbegehung der Parzelle und eine Meldung an den Stadtverband durchgeführt werden.

Der Vorstand hat daher am 23.07.2025 den Beschluss gefasst, dass den jeweiligen Pächtern eine solche Nachbegehung mit 30,- Euro berechnet wird!

Wir gehen davon aus, dass nach der zuletzt intern durchgeführten Begehung, keine neuen Mängel dazu gekommen sind und ihr das Beiblatt der zugelassenen Baulichkeiten im Blick habt.
Über die einzelnen Mängel, soweit denn vorhanden, werdet ihr dann im Nachgang von uns informiert.
Mit Kleingärtnergruß
Gut Grün
Euer Vorstand




Fristen und Kontrollen der Auflagen aus der Begehung 2024
Werte Gartenfreunde,
inzwischen solltet ihr alle die Begehungsprotokolle erhalten haben. Wie angekündigt, geben wir euch mit diesem Aushang eine kurze Übersicht zu den Fristen / Kontrollen.

Fristen:
1. Bauliche Mängel -> sofort beheben
2. Fehlende / zu kleine Nutzfläche -> sofort beheben
3. Rückständige Garten- /Wegpflege -> sofort beheben
4. Zu hohe Hecken /Unerlaubte Pflanzungen -> in Einklang mit dem Vogelschutz ab dem 01.10.2024 sofort beheben

Der Vorstand wird einzelne Parzellen zunächst stichprobenartig kontrollieren. Die Begehungsprotokolle sollten daher ernst genommen werden. Der Vorstand muss Pächter abmahnen, wenn den Vorgaben nicht Folge geleistet wird. In der Folge kann es zur Kündigung des Pachtvertrags kommen.

Im nächsten Jahr wird es erneut eine Begehung durch den Vorstand geben. Bei diesem Termin werden dann alle Parzellen kontrolliert!



Mit Kleingärtnergruß
Gut Grün
Euer Vorstand


Ergebnis der Begehung



Werte Gartenfreund,
am 25.05.2024 fand die Begehung der einzelnen Parzellen statt.
Zunächst möchten wir uns bei allen bedanken, die uns nicht über die verschlossenen Tore haben klettern lassen und, on top, auch noch zur Begehung anwesend waren. Bei den anderen ca. 100 Pächtern fragen wir uns, ob sie die Aushänge überhaupt lesen.
Die Ergebnisse bzw. Protokolle werden euch in den kommenden Tagen zugänglich gemacht, so dass jeder weiß, was er in den nächsten Wochen und Monaten zu tun haben wird. Nach der Begehung müssen wir auch hier davon ausgehen, dass der Informations-Aushang zu der Begehung aus dem vergangenen Jahr entweder nicht gelesen oder nicht ernst genommen wurde. Umso mehr Arbeit kommt auf den ein oder anderen jetzt zu.

Wir möchten an dieser Stelle aber einmal diejenigen Pächter hervorheben, die zum Zeitpunkt der Begehung ohne jede Beanstandung waren.
7 | 19 | 35 | 44 | 47 | 48 | 58 | 69 | 71 76 | 79 | 84 | 85 | 86 | 93 | 95 | 120 | 132 | 133

Wie bereits mit dem letzten Aushang zur Begehung angekündigt, werden wir eine Mängelkontrolle durchführen. Es wird hier Erinnerungen, Abmahnungen oder auch Kündigungen geben, sollten die Beanstandungen nicht in Ordnung gebracht werden. Wir möchten die Gelegenheit nutzen und anmerken, dass nach der Begehung auf Grund des Gartenzustands direkt eine Abmahnung auf den Weg gebracht wurde.
Alles Weitere folgt in den nächsten Tagen.

Mit Kleingärtnergruß
Gut Grün
Euer Vorstand




Wichtige Information

Die Mitgliederversammlung hat den Vorstand eindringlich gebeten, bei Pflichtverletzungen und Regelverstößen härter durchzugreifen. Bis dato haben wir, zugegeben, öfter mal ein oder sogar zwei Augen zugedrückt; des Gartenfrieden Willens.

Das wird sich ab jetzt ändern!

Wir weisen hiermit eindringlich auf die Einhaltung des Bundeskleingartengesetzes, der Satzung und der Gartenordnung hin. Sollten diese in Vergessenheit geraten sein, könnt Ihr euch gerne in den Sprechstunden oder über unsere Homepage darüber informieren. Hauptsächlich geht es um das Fahrradfahren in der Anlage, die Einhaltung der Ruhezeiten und die Pflege des zugehörigen Weges, die nicht nur zu Zeiten des Heckenschnitts durchgeführt werden muß, sondern ständig. Bei Nichteinhaltung kann es bis zur fristgerechten/fristlosen Kündigung führen!

Mit der Hoffnung auf Eure Einsicht
Euer Vorstand






Sprechstunden

 

Die Sprechstunde findet
jeweils am 1. Dienstag eines Monats ab März
in der Zeit von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr
in der Vereinslaube (Garten 82 an der Festwiese) statt.



Mit Kleingärtnergruß
Gut Grün

Euer Vorstand

 



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