LETZTE CHANCE
Helferlisten und Kinderkarten
Über 40 Gärten haben noch keine
Pflichtstunden abgeleistet!
Ihr könnt euch noch in die
Helferlisten für unser Kinder- und
Sommerfest eintragen.
Am 22.08. und 23.08.2026 jeweils
von 12 bis 14 Uhr habt ihr
letztmalig die Gelegenheit dazu!
Auch Kinderkarten können dort
erworben werden.
Der Festausschuss
Helferlisten und Kinderkarten
Werte Gartenfreunde,
die heiß ersehnten Helferlisten sind gedruckt!
Für das kommende Sommerfest am 05. und 06.09.2026 könnt ihr euch nun
wie
folgt in die Helferlisten eintragen lassen und auch
Kinderkarten kaufen:
1.) In den Sprechstunden, am 07.07.2026 und am
04.08.2026,
im Vereinsgarten 82 zwischen 18 und 19:00 Uhr
2.) Zusätzlich am 04.07., 05.07., 18.07. und
19.07.2026 im Vereinsgarten 82 zwischen 12 und
14 Uhr
3.) Am 22.08. und 23.08.2026 jeweils
von 12 bis 14 Uhr habt ihr
letztmalig die Gelegenheit dazu!
Der Vorstand weist ausdrücklich darauf hin, dass Anmeldungen verbindlich und
außerhalb der vorgenannten Zeiten nicht möglich sind bzw. in den Parzellen
der Vorstandsmitglieder KEINE Anmeldungen entgegengenommen werden.
Wenn ihr Kinderkarten für das Kinderfest kaufen möchtet, bringt nach
Möglichkeit passend Geld mit.
Die Kinderkarten kosten je Stück 5,- €.
Bei Nichterscheinen erfolgt keine Erstattung.
Wir bitten weiterhin um Kuchenspenden.
Wir würden uns daher freuen, wenn Pächter sich bei der Eintragung in die
Helferliste auch hierzu anmelden und einen Kuchen spenden.
Bei Rückfragen steht euch der Vorstand gern zur Verfügung.
Euer Festausschuß
Veranstaltungen/Termine 2026
Werte Gartenfreunde, hiermit möchten wir euch über die in diesem Jahr bisher geplanten Veranstaltungen bzw. Termine informieren.
18.04.2026
Grünabfälle mit kleiner Bewirtung und Bratwurst
Nachbegehung der Gärten (Danke für die Zusatzarbeit!):
5, 16, 38, 41, 44, 51, 63, 73, 74, 83, 84, 108, 123, 125 & 131
14.05.2026
Mutter- & Vatertags-Treff mit Hähnchenwagen
fällt aus - keine Voranmeldungen
05.&06.09.2026
Sommer- & Kinderfest (Details folgen)
31.10.2026
Halloween (Details folgen)
06.12.2026
Nikolaus (Details folgen)
Gerne stehen wir für Ideen & Rückfragen wie gewohnt zur Verfügung.
Unerlaubte Überlassung einer
Parzelle an Dritte
Werte Gartenfreund,
aus gegebenem Anlass weist der Vorstand darauf hin, dass es allen Pächtern untersagt ist, die eigene Parzelle an Dritte weiterzugeben. Aus § 14 Punkt 1 und insbesondere aus § 15 Punkt 1 der Vereinssatzung geht hervor, dass ihr mit dem Pachtverhältnis das Recht und die Pflicht zur kleingärtnerischen Nutzung des euch zugewiesenen Gartens erworben habt und nicht berechtigt seid, den euch zugewiesenen Garten ganz oder teilweise einem anderen zu überlassen.
Solltet ihr euch also aus gesundheitlichen oder zeitlichen Gründen nicht in der Lage sehen einen Kleingarten zu bewirtschaften oder zu pflegen, meldet euch beim Vorstand bzw. kündigt den Pachtvertrag. Gerne können Nachpächter vorgeschlagen werden.
Wer seine Parzelle wissentlich Dritten überlässt, wird vom Verein nach § 9 Punkt 1 (Bundeskleingartengesetz) gekündigt! Die Menschen, die sich zwischenzeitlich in der Parzelle aufgehalten haben, werden weder diesen noch einen anderen Kleingarten zur kleingärtnerischen Nutzung in unserer Anlage erhalten. Eventuelle Investitionen / Anschaffungen werden nicht erstattet oder ersetzt! Das könnt ihr dann untereinander klären.
Mit Kleingärtnergruß
Gut Grün
Euer Vorstand
Wichtige Information
Die Mitgliederversammlung hat den Vorstand eindringlich
gebeten, bei Pflichtverletzungen und Regelverstößen härter durchzugreifen.
Bis dato haben wir, zugegeben, öfter mal ein oder sogar zwei Augen zugedrückt;
des Gartenfrieden Willens.
Das wird sich ab jetzt ändern!
Wir weisen hiermit eindringlich auf die Einhaltung des
Bundeskleingartengesetzes, der Satzung und der Gartenordnung hin.
Sollten diese in Vergessenheit geraten sein, könnt Ihr euch
gerne in den Sprechstunden oder über unsere Homepage
darüber informieren.
Hauptsächlich geht es um das
Fahrradfahren in der Anlage, die
Einhaltung der Ruhezeiten und die Pflege des zugehörigen
Weges, die nicht nur zu Zeiten des Heckenschnitts
durchgeführt werden muß, sondern ständig.
Bei Nichteinhaltung kann es bis zur fristgerechten/fristlosen Kündigung führen!
Mit der Hoffnung auf Eure Einsicht
Euer Vorstand
Sprechstunden
Die Sprechstunde findet
jeweils am 1. Dienstag
eines Monats
in der Zeit von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr
in der Vereinslaube (Garten 82 an der Festwiese) statt.
Mit KleingärtnergrußGut Grün
Euer Vorstand